Onsite-PPA: Erzeugung auf dem eigenen Betriebsgelände

Beim Onsite-PPA steht die Erzeugungsanlage auf Ihrem Gelände oder in räumlichem Zusammenhang dazu und liefert über eine Direktleitung. Weil das öffentliche Netz nicht genutzt wird, entfallen die netznutzungsabhängigen Kostenbestandteile. Das ist der eigentliche wirtschaftliche Hebel.

Definition

Was ist ein Onsite-PPA?

Ein Onsite-PPA ist ein langfristiger Stromliefervertrag, bei dem die Erzeugungsanlage auf dem Betriebsgelände des Abnehmers oder in räumlichem Zusammenhang dazu steht. Der Strom wird über eine Direktleitung geliefert und fließt nicht durch das öffentliche Netz. In der Praxis handelt es sich fast immer um Photovoltaik auf Dach-, Fassaden- oder Freiflächen.

Der Unterschied zur Eigenerzeugung liegt nicht im Standort, sondern in der Eigentümerstellung: Errichtung, Betrieb und Instandhaltung übernimmt ein Dritter, meist ein Projektentwickler oder Energiedienstleister. Sie kaufen keine Anlage, sondern eine Kilowattstunde zu einem über die Laufzeit festgeschriebenen Preis.

Wirtschaftlich entsteht der Vorteil an zwei Stellen: über den Erzeugungspreis selbst und, meist gewichtiger, über die Kostenbestandteile, die für nicht durchs Netz geleiteten Strom nicht anfallen.

10-20
Jahre
Typische Vertragslaufzeit
0
Netzentgelte
Auf die direkt gelieferte Menge
kein
Eigenkapital
Der Anlagenbetreiber investiert
§ 9
StromStG
Mögliche Stromsteuerbefreiung, an Bedingungen geknüpft
Wirtschaftlichkeit

Warum Onsite-Strom günstiger ist als Netzstrom

Die Rechnung, die Unternehmen beim Onsite-PPA aufmachen sollten, ist nicht „Erzeugungspreis gegen Börsenpreis". Der richtige Vergleichsmaßstab ist Ihr Vollkostenpreis pro Kilowattstunde aus dem Netz: also Beschaffung plus Netzentgelte plus Umlagen plus Konzessionsabgabe plus Stromsteuer.

Für Strom, der über eine Direktleitung geliefert wird und das öffentliche Netz nicht berührt, fallen die netznutzungsabhängigen Bestandteile nicht an. Genau deshalb kann ein Onsite-PPA wirtschaftlich sein, obwohl der reine Erzeugungspreis über dem Börsenpreis liegt.

Wie groß der Abstand ausfällt, hängt an Ihrer Netzebene, Ihrem Netzbetreiber und Ihrem Lastprofil. Bei Abnehmern mit hohem Netzentgeltanteil ist der Hebel erheblich; bei Unternehmen, die bereits über Privilegierungen verfügen, fällt er kleiner aus.

Ihre Stromnebenkosten im Detail
Netzentgelte entfällt
Der Strom nutzt das öffentliche Netz nicht, das Netzentgelt fällt für diese Menge nicht an. Bei netzentgeltintensiven Abnehmern ist das der größte Einzelposten.
Netzgekoppelte Umlagen entfällt
Umlagen, die an die Netznutzung anknüpfen, entfallen für die direkt gelieferte Menge entsprechend.
Konzessionsabgabe entfällt
Die Konzessionsabgabe knüpft an die Nutzung öffentlicher Verkehrswege an und fällt bei reiner Direktlieferung nicht an.
Stromsteuer im Einzelfall
Eine Befreiung nach § 9 StromStG ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft, unter anderem an Anlagenleistung, räumlichen Zusammenhang und die Frage, wer als Betreiber und wer als Versorger gilt. Diese Prüfung gehört in die Vertragsgestaltung.
Reststrombezug bleibt
Der Anteil, den die Anlage nicht deckt, wird weiterhin über das Netz bezogen, mit allen regulären Bestandteilen. Ein Onsite-PPA ersetzt Ihren Liefervertrag nicht, es verkleinert ihn.
Merkmal Onsite-PPAEigenerzeugungPacht / Contracting
Wer investiert Projektentwickler oder EnergiedienstleisterSie selbstje nach Vertragsmodell
Wer betreibt und wartet der AnlagenbetreiberSie selbstder Dienstleister
Kapitalbindung bei Ihnen keinevollständiggering bis mittel
Technisches und Ausfallrisiko beim Betreiberbei Ihnenüberwiegend beim Dienstleister
Abgabenrechtliche Stellung Lieferung durch einen DrittenEigenverbrauch im engeren Sinnehängt an der Betreiberfrage

Worauf es jeweils ankommt

Onsite-PPA: Der Strompreis steht über die gesamte Laufzeit fest, die Investition steht nicht in Ihrer Bilanz.

Eigenerzeugung: Höchste Einsparung pro Kilowattstunde, dafür vollständiges Kapital- und Betriebsrisiko.

Pacht / Contracting: Die Betreiberfrage entscheidet über die abgabenrechtliche Einordnung und sollte vorab geklärt sein.

Geeignete Fläche
Dach-, Fassaden- oder Freifläche mit ausreichender Tragfähigkeit, vertretbarer Verschattung und einer Restnutzungsdauer, die zur Vertragslaufzeit passt. Ein sanierungsbedürftiges Dach muss vor und nicht nach der Belegung saniert werden.
Passendes Lastprofil
Entscheidend ist die Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch. Produktionsbetriebe mit Tagschicht und laufender Kälte- oder Drucklufterzeugung passen gut zu Photovoltaik; überwiegender Nachtbetrieb passt schlecht.
Leitungsweg und Rechte
Die Direktleitung sollte möglichst vollständig auf eigenem Grund verlaufen. Sobald fremde Grundstücke oder öffentliche Wege gequert werden, entstehen Wegerechte und Gestattungsfragen, die Zeitplan und Wirtschaftlichkeit deutlich verändern können.
Standortsicherheit über die Laufzeit
Ein Vertrag über zehn Jahre oder mehr setzt voraus, dass der Standort so lange gesichert ist. Bei angemieteten Flächen ist die Zustimmung des Eigentümers und eine zur Laufzeit passende Restmietdauer erforderlich.

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