Onsite-PPA: Erzeugung auf dem eigenen Betriebsgelände
Beim Onsite-PPA steht die Erzeugungsanlage auf Ihrem Gelände oder in räumlichem Zusammenhang dazu und liefert über eine Direktleitung. Weil das öffentliche Netz nicht genutzt wird, entfallen die netznutzungsabhängigen Kostenbestandteile. Das ist der eigentliche wirtschaftliche Hebel.
Was ist ein Onsite-PPA?
Ein Onsite-PPA ist ein langfristiger Stromliefervertrag, bei dem die Erzeugungsanlage auf dem Betriebsgelände des Abnehmers oder in räumlichem Zusammenhang dazu steht. Der Strom wird über eine Direktleitung geliefert und fließt nicht durch das öffentliche Netz. In der Praxis handelt es sich fast immer um Photovoltaik auf Dach-, Fassaden- oder Freiflächen.
Der Unterschied zur Eigenerzeugung liegt nicht im Standort, sondern in der Eigentümerstellung: Errichtung, Betrieb und Instandhaltung übernimmt ein Dritter, meist ein Projektentwickler oder Energiedienstleister. Sie kaufen keine Anlage, sondern eine Kilowattstunde zu einem über die Laufzeit festgeschriebenen Preis.
Wirtschaftlich entsteht der Vorteil an zwei Stellen: über den Erzeugungspreis selbst und, meist gewichtiger, über die Kostenbestandteile, die für nicht durchs Netz geleiteten Strom nicht anfallen.
Warum Onsite-Strom günstiger ist als Netzstrom
Die Rechnung, die Unternehmen beim Onsite-PPA aufmachen sollten, ist nicht „Erzeugungspreis gegen Börsenpreis". Der richtige Vergleichsmaßstab ist Ihr Vollkostenpreis pro Kilowattstunde aus dem Netz: also Beschaffung plus Netzentgelte plus Umlagen plus Konzessionsabgabe plus Stromsteuer.
Für Strom, der über eine Direktleitung geliefert wird und das öffentliche Netz nicht berührt, fallen die netznutzungsabhängigen Bestandteile nicht an. Genau deshalb kann ein Onsite-PPA wirtschaftlich sein, obwohl der reine Erzeugungspreis über dem Börsenpreis liegt.
Wie groß der Abstand ausfällt, hängt an Ihrer Netzebene, Ihrem Netzbetreiber und Ihrem Lastprofil. Bei Abnehmern mit hohem Netzentgeltanteil ist der Hebel erheblich; bei Unternehmen, die bereits über Privilegierungen verfügen, fällt er kleiner aus.
Ihre Stromnebenkosten im Detail- Netzentgelte entfällt
- Der Strom nutzt das öffentliche Netz nicht, das Netzentgelt fällt für diese Menge nicht an. Bei netzentgeltintensiven Abnehmern ist das der größte Einzelposten.
- Netzgekoppelte Umlagen entfällt
- Umlagen, die an die Netznutzung anknüpfen, entfallen für die direkt gelieferte Menge entsprechend.
- Konzessionsabgabe entfällt
- Die Konzessionsabgabe knüpft an die Nutzung öffentlicher Verkehrswege an und fällt bei reiner Direktlieferung nicht an.
- Stromsteuer im Einzelfall
- Eine Befreiung nach § 9 StromStG ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft, unter anderem an Anlagenleistung, räumlichen Zusammenhang und die Frage, wer als Betreiber und wer als Versorger gilt. Diese Prüfung gehört in die Vertragsgestaltung.
- Reststrombezug bleibt
- Der Anteil, den die Anlage nicht deckt, wird weiterhin über das Netz bezogen, mit allen regulären Bestandteilen. Ein Onsite-PPA ersetzt Ihren Liefervertrag nicht, es verkleinert ihn.
Onsite-PPA, Eigenerzeugung oder Contracting?
Drei Wege zur Anlage auf dem eigenen Gelände. Sie unterscheiden sich weniger in der Technik als in der Frage, wer investiert, wer betreibt und wer die Risiken trägt.
| Merkmal | Onsite-PPA | Eigenerzeugung | Pacht / Contracting |
|---|---|---|---|
| Wer investiert | Projektentwickler oder Energiedienstleister | Sie selbst | je nach Vertragsmodell |
| Wer betreibt und wartet | der Anlagenbetreiber | Sie selbst | der Dienstleister |
| Kapitalbindung bei Ihnen | keine | vollständig | gering bis mittel |
| Technisches und Ausfallrisiko | beim Betreiber | bei Ihnen | überwiegend beim Dienstleister |
| Abgabenrechtliche Stellung | Lieferung durch einen Dritten | Eigenverbrauch im engeren Sinne | hängt an der Betreiberfrage |
Worauf es jeweils ankommt
Onsite-PPA: Der Strompreis steht über die gesamte Laufzeit fest, die Investition steht nicht in Ihrer Bilanz.
Eigenerzeugung: Höchste Einsparung pro Kilowattstunde, dafür vollständiges Kapital- und Betriebsrisiko.
Pacht / Contracting: Die Betreiberfrage entscheidet über die abgabenrechtliche Einordnung und sollte vorab geklärt sein.
Was ein Standort mitbringen muss
Ob ein Onsite-PPA infrage kommt, entscheidet sich an vier Punkten. Sie lassen sich in einem Vorgespräch klären, lange bevor Angebote eingeholt werden.
- Geeignete Fläche
- Dach-, Fassaden- oder Freifläche mit ausreichender Tragfähigkeit, vertretbarer Verschattung und einer Restnutzungsdauer, die zur Vertragslaufzeit passt. Ein sanierungsbedürftiges Dach muss vor und nicht nach der Belegung saniert werden.
- Passendes Lastprofil
- Entscheidend ist die Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch. Produktionsbetriebe mit Tagschicht und laufender Kälte- oder Drucklufterzeugung passen gut zu Photovoltaik; überwiegender Nachtbetrieb passt schlecht.
- Leitungsweg und Rechte
- Die Direktleitung sollte möglichst vollständig auf eigenem Grund verlaufen. Sobald fremde Grundstücke oder öffentliche Wege gequert werden, entstehen Wegerechte und Gestattungsfragen, die Zeitplan und Wirtschaftlichkeit deutlich verändern können.
- Standortsicherheit über die Laufzeit
- Ein Vertrag über zehn Jahre oder mehr setzt voraus, dass der Standort so lange gesichert ist. Bei angemieteten Flächen ist die Zustimmung des Eigentümers und eine zur Laufzeit passende Restmietdauer erforderlich.
Häufige Fragen zum Onsite-PPA
Was ist der Unterschied zwischen einem Onsite-PPA und Eigenerzeugung?
Die Anlage steht in beiden Fällen auf Ihrem Gelände oder in räumlichem Zusammenhang dazu, aber sie gehört nicht derselben Partei. Bei der Eigenerzeugung investieren und betreiben Sie selbst: Sie tragen Kapitalbindung, Wartung und Ausfallrisiko, erhalten dafür aber die günstigste abgabenrechtliche Stellung. Beim Onsite-PPA errichtet und betreibt ein Dritter die Anlage und verkauft Ihnen den Strom. Sie binden kein Kapital und kaufen stattdessen eine Kilowattstunde zu einem langfristig festen Preis. Weil dabei ein Dritter Strom an Sie liefert, ist die abgabenrechtliche Behandlung nicht automatisch dieselbe wie beim echten Eigenverbrauch. Diese Abgrenzung sollte vor Vertragsabschluss geklärt sein, nicht danach.
Welche Kostenbestandteile entfallen bei einem Onsite-PPA?
Der entscheidende Punkt ist, dass der Strom über eine Direktleitung fließt und das öffentliche Netz nicht nutzt. Damit entfallen für diese Menge die netznutzungsabhängigen Bestandteile: Netzentgelte, die daran gekoppelten Umlagen und die Konzessionsabgabe. Das ist der eigentliche wirtschaftliche Hebel und der Grund, warum sich ein Onsite-PPA auch dann rechnen kann, wenn der reine Erzeugungspreis über dem Börsenpreis liegt. Bei der Stromsteuer ist eine Befreiung nach § 9 StromStG möglich, aber an Bedingungen geknüpft, unter anderem an die Anlagenleistung und den räumlichen Zusammenhang zwischen Erzeugung und Verbrauch. Ob sie greift, hängt an der konkreten Konstellation und daran, wer als Betreiber gilt.
Brauche ich eine Genehmigung für die Direktleitung?
Wenn die Leitung ausschließlich über Ihr eigenes Betriebsgrundstück verläuft, ist der Aufwand meist überschaubar. Sobald sie fremde Grundstücke, öffentliche Wege oder Verkehrsflächen quert, werden Wegerechte, Gestattungsverträge und je nach Konstellation weitere Genehmigungen erforderlich. Das ist regelmäßig der Punkt, an dem ein Onsite-Projekt entweder deutlich länger dauert als geplant oder ganz scheitert. Deshalb gehört die Leitungsführung an den Anfang der Prüfung und nicht ans Ende.
Wie groß sollte die Anlage sein?
Maßgeblich ist nicht die maximal verfügbare Dachfläche, sondern die Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch. Entscheidend ist, welcher Anteil des erzeugten Stroms tatsächlich zeitgleich im Betrieb verbraucht wird. Eine Anlage, die deutlich größer ausgelegt ist als der zeitgleiche Bedarf, erzeugt Überschüsse, die zu Marktkonditionen eingespeist werden müssen und damit den wirtschaftlichen Vorteil verwässern. Die sinnvolle Auslegung ergibt sich aus dem Lastgang, nicht aus dem Jahresverbrauch: Ein Zweischichtbetrieb mit Verbrauch bis in die Abendstunden trägt eine deutlich größere Anlage als ein reiner Tagbetrieb mit Sommerferienstillstand.
Was passiert mit überschüssigem Strom?
Überschüsse werden in das öffentliche Netz eingespeist und vermarktet. Wer die Einspeisevergütung oder den Vermarktungserlös erhält, ist eine reine Vertragsfrage: Je nach Ausgestaltung steht der Erlös dem Anlagenbetreiber zu, wird geteilt oder auf Ihren Strompreis angerechnet. Weil Überschüsse deutlich schlechter vergütet werden als selbst verbrauchte Kilowattstunden eingespart werden, ist die Regelung dieser Frage ein echter Preisbestandteil und kein Nebenpunkt.
Wann ist ein Onsite-PPA nicht die richtige Lösung?
Wenn keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, wenn das Verbrauchsprofil nicht zur Erzeugung passt, etwa bei überwiegendem Nachtbetrieb, oder wenn der Standort nur kurz- bis mittelfristig gesichert ist. Ein Onsite-PPA läuft typischerweise zehn Jahre oder länger; ein Mietvertrag mit kürzerer Restlaufzeit oder ein absehbarer Standortwechsel sprechen dagegen. In diesen Fällen ist ein Offsite-PPA in der Regel der passendere Weg, weil er standortunabhängig funktioniert.
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