Stromnebenkosten senken für Industrie und Gewerbe
Der Arbeitspreis ist nur ein Teil Ihrer Stromrechnung. Steuern, Netzentgelte und Umlagen machen häufig mehr als die Hälfte der Gesamtkosten aus. Sie bieten erhebliches Einsparpotenzial.
Stromrechnung Industrie: Wofür zahlen Sie eigentlich?
In einer typischen Industriestromrechnung entfallen weniger als die Hälfte der Gesamtkosten auf den reinen Energieeinkauf. Der Rest sind regulatorische Bestandteile, viele davon durch gezieltes Handeln reduzierbar.
Wir analysieren Ihre komplette Abrechnung und identifizieren, wo Sie zu viel zahlen und welche Entlastungen Ihnen zustehen.
Abrechnung analysieren lassenStromnebenkosten senken: Vier Hebel für Gewerbe
Zu jedem Bereich bieten wir eine strukturierte Analyse und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Strom- & Energiesteuer
Produzierendes Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft können bis zu 2,00 ct/kWh der Stromsteuer zurückerhalten. Viele Betriebe stellen gar keinen Antrag.
- § 9b StromStG: bis zu 2,00 ct/kWh
- § 9a StromStG: bestimmte Prozesse
- Energiesteuer auf Heizstoffe (§ 51, § 54 EnergieStG)
Senkung der Netzentgelte
Netzentgelte machen einen erheblichen Teil der Nebenkosten aus. Peak Shaving und atypische Netznutzung bieten konkrete Hebel.
- Peak Shaving: Leistungspreis reduzieren
- Atypische Netznutzung: Hochlastzeiten meiden
Sonstige Steuern & Umlagen
Offshore-Netzumlage, § 19-Umlage, Carbon Leakage und der neue Industriestrompreis bieten Entlastungsmöglichkeiten für energieintensive Betriebe.
- § 19 StromNEV-Umlage: Meldung an Netzbetreiber
- BesAR: Privilegierung nach EnFG
- Carbon Leakage / Strompreiskompensation
- Industriestrompreis ab 2026 (bis 5 ct/kWh)
Gewerblicher Batteriespeicher
Peak Shaving, Eigenverbrauchsoptimierung und Arbitrage: Ein gewerblicher Speicher macht aus Preisschwankungen einen dauerhaften Kostenvorteil.
- Peak Shaving: Leistungspreis dauerhaft senken
- Arbitrage bei negativen Strompreisen
- Amortisation typisch in 3–6 Jahren
Fristen und Einsparpotenziale
Viele Entlastungen sind an Fristen gebunden. Wer nicht rechtzeitig handelt, verliert den Anspruch ersatzlos.
Frist für Stromsteuererstattung des Vorjahres. Bei Versäumnis verfällt der Anspruch.
Antrag auf Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) und Strompreiskompensation (SPK). Wirkt auf das Folgejahr.
Antrag auf atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 StromNEV) beim Netzbetreiber. Rückwirkende Beantragung ist ausgeschlossen.
Meldung an den Netzbetreiber zur Reduzierung der § 19-Umlage für das laufende Jahr.
Industriestrompreis (bis 5 ct/kWh auf 50 % des Verbrauchs) für 91 berechtigte Sektoren. Antrag beim BAFA.
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