Energierecht 2021 – was kommt auf Industrie und Gewerbe in diesem Jahr zu?

Die Pandemielage hat nicht dazu geführt, dass der Gesetzgeber im Energiebereich auf „Lockdown“ geschaltet hat. Im Gegenteil: Zahlreiche Neuerungen des Energierechts sind bereits oder werden noch im Laufe des Jahres scharf gestellt.

Zum 01.01. sind nicht nur eine umfassende EEG-Novelle und Änderungen des KWKG in Kraft getreten – auch der nationale Emissionshandel nach dem BEHG ist zum Jahresbeginn gestartet. Zu weiteren Gesetzesvorhaben gehören u. a. das Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz und Anpassungen des Mess- und Eichrechts. Viele dieser Neuerungen sind von erheblicher Relevanz für Industrie und Gewerbe!

Um Ihnen einen kurzweiligen Überblick zu den Neuerungen zu geben, möchten wir Sie herzlich zu einem Webinar einladen, das wir gemeinsam mit der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Becker Büttner Held durchführen. Die beiden Rechtsanwälte Dr. Michael Weise und Dr. Christian Gemmer werden Ihnen einen exklusiven Überblick über die Änderungen des Energierechts in 2021 geben. Genauere Einzelheiten sowie Schwerpunkte entnehmen Sie bitte der Agenda.

Selbstverständlich wird auch die Möglichkeit bestehen, Fragen an die Experten zu richten. Das Webinar findet statt am

Montag, den 22. Februar von 14:00-16:00 Uhr.

Die Teilnahme ist für unsere Kunden und Interessenten kostenlos.

Das Webinar findet über die Plattform MS-Teams statt.

Für die Anmeldung genügt eine E-Mail an Fabian Zurmühl (f.zurmuehl@zur-energie.de).

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!