Das Marktstammdatenregister

Betreibst du eine Photovoltaikanlage? Hast du eventuell noch einen Stromspeicher, um den Strom vom Dach zu speichern? Dann musst du unbedingt das Marktstammdatenregister berücksichtigen.

Was ist das Marktstammdatenregister MaStR?

Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt und umfasst sämtliche Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen. Das Register gilt als ein Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Um den optimalen Netzausbau oder die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, sind diese Daten erforderlich.

Welche Anlagen müssen gemeldet werden?

  • Solaranlagen
  • Stromspeicher
  • Windenergieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wasserkraftanlagen
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm
  • Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen, Brennstoffzellen und Notstromaggregaten

Dabei spielt es keine Rolle wie groß oder wie alt, ob gefördert oder ungefördert, oder ob die Anlage bereits bei der Bundesnetzagentur registriert ist.

Welche Fristen sind zu beachten?

Bestandsanlagen, die vor dem 01. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, sind bis zum 31. Januar 2021 zu melden. Für Anlagen die nach dem 01. Juli 2017 ans Netz gingen sind verkürzte Fristen zu beachten. Details zu den Meldefristen sind hier zu finden.

Wo kann ich mich registrieren?

Das Marktstammdatenregister ist online verfügbar. Zu finden ist es hier.

Welche Sanktionen sind zu befürchten?

Eine Nichteintragung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann grundsätzlich mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € belegt werden. Zusätzlich droht der Verlust der EEG/KWK-Förderung.

Wo erhalte ich weiterführende Infos?

Auf der Hilfeseite des Marktstammdatenregisters werden die meisten Fragen beantwortet. Sollte das nicht ausreichen kann man sich auch direkt an die Bundesnetzagentur wenden.